Während der Weihnachtsferien vom 22.12.2025 bis 06.01.2026 ist das Sekretariat geschlossen.
Beziehung zu Kindern aufbauen, pädagogische Haltung entwickeln
Die Zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz in Albstadt
Mehr als nur ein Berufsabschluss: Kinder auf ihrem Weg begleiten, pädagogisch handeln, im Berufsalltag ankommen. Willkommen in der 2BFSA.
- Abschluss: Staatlich anerkannte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in
- Dauer: 2 Jahre (plus 1 Jahr Berufspraktikum)
Kompetenz für die Kita
Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik
Sie möchten gern mit Kindern arbeiten und interessieren sich für eine Ausbildung, die Sie nach dem Hauptschulabschluss machen können?
Dann ist die zweijährige Berufsfachschule für sozialpädagogische Assistenz genau das Richtige für Sie.
Die Ausbildung dauert insgesamt drei Jahre. In zwei Jahren werden in der Schule die Grundlagen für pädagogisches Handeln vermittelt. Jede Woche ist ein Tag in einer Kindertageseinrichtung vorgesehen, an dem das Gelernte ausprobiert werden kann. Das dritte Jahr ist ein Berufspraktikum in einer Kindertageseinrichtung.
Der Unterricht in der Schule ist interessant und orientiert sich an der praktischen Arbeit in der Kindertageseinrichtung. So gibt es neben pädagogischen und psychologischen Themen auch praktische Einheiten: Künstlerisches Gestalten, Bewegung und Musik – immer mit dem Bezug zur Arbeit mit Kindern. In der Ausbildung wird Wert darauf gelegt, dass eine berufliche Haltung entwickelt wird: Verantwortung, Engagement, Zuverlässigkeit.
| Schuljahr (Wochenstunden) | SJ1 | SJ2 | |
|---|---|---|---|
| Pflichtbereich | |||
| Religionspädagogik | 2 | 2 | |
| Deutsch | 3 | 2 | |
| Gemeinschaftskunde | 1 | 1 | |
| Englisch | 1 | 1 | |
| Handlungsfelder | |||
| Kinder in ihrer Lebenswelt wahrnehmen und pädagogische Beziehungen zu ihnen entwickeln | 4 | 4 | |
| Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten I (Sprache, Literacy, Denken, …) | 3 | 4 | |
| Entwicklungs- und Bildungsprozesse begleiten II (Bewegungserziehung, Musik und Rhythmik, Kunst/Werken) | 4 | 5 | |
| Gruppen pädagogisch begleiten | 3 | 2 | |
| Mit Eltern und Bezugspersonen zusammenarbeiten | 1 | 1 | |
| Übergänge mitgestalten | 1 | 1 | |
| Betreuungsmaßnahmen und Versorgungshandlungen ausführen | 3 | 3 | |
| Wahlpflichtfach | |||
Sie verfügen über...
- einen Hauptschulabschluss
(Schnitt mindestens 3,0 und die Note befriedigend in Deutsch. Notendurchschnitt kann durch ein Freiwilliges Jahr oder Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung ersetzt werden) - Aufgeschlossenheit und Freude am Kontakt zu Kindern
- Offenheit für unterschiedliche Menschen, z.B. Menschen verschiedener Kulturen
- Zuverlässigkeit und Selbstständigkeit
- körperliche und geistige Gesundheit und Belastbarkeit
Sie bewerben sich...
- bis zum 01. März eines jeden Jahres in Papierform mit Abgabe im Schulsekretariat oder per Post
- mit dem Anmeldeformular auf unserer Homepage
- mit einer beglaubigten Kopie des Hauptschulabschlusses
- mit einem Lebenslauf mit Lichtbild
- mit einer Vereinbarung mit dem Träger einer Kindertageseinrichtung für den Praxistag (Formular Homepage)
Die Praxisvereinbarung und das Zeugnis des Hauptschulabschlusses können bis Ende Juni nachgereicht werden.
Sie erwerben nach erfolgreichem Abschluss des Berufspraktikums die staatliche Anerkennung als Sozialpädagogische*r Assistent*in.
Sie können neue Eindrücke sammeln...
- bei einem Tag Praktikum in einer Kindertageseinrichtung und vier Tagen Schule
- bei Naturerlebnistagen im Naturschutzzentrum
- bei Exkursionen
- bei einer Studienfahrt nach Freiburg
- in Arbeitsgemeinschaften (z.B. Schulsanitätsdienst, Fairtrade-AG, Schülerzeitung)
Kurz & knapp
-
Abschluss:
Staatlich anerkannte*r Sozialpädagogische*r Assistent*in
-
Dauer:
2 Jahre (+ 1 Jahr Berufspraktikum)
-
Voraussetzungen:
Hauptschulabschluss (Schnitt 3,0; Deutsch 3,0)
Praxisvereinbarung
Bewerbung
-
Bewerbungsschluss:
1. März eines jeden Jahres
-
Bewerbung:
in Papierform mit Abgabe im Schulsekretariat oder per Post
-
Benötigte Unterlagen:
Anmeldeformular, beglaubigte Kopie Hauptschulabschluss, Lebenslauf mit Lichtbild, Praxisvereinbarung
Weitere Informationen
- Land Baden-Württemberg:
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