Während der Weihnachtsferien vom 22.12.2025 bis 06.01.2026 ist das Sekretariat geschlossen.
Sich selbstständig auf die Prüfung vorbereiten
Schulfremdenprüfung Erzieher*in oder Sozialpädagogische*r Assistent*in
Nicht immer ist eine Ausbildung möglich. Durch Eigenvorbereitung und selbstständige Beschäftigung mit pädagogischen Themen kann die Abschlussprüfung extern abgelegt werden, ohne vorherigen Schulbesuch.
- Abschluss: Staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder Sozialpädagogische*r Assistent*in
- Dauer: Eigene Vorbereitungszeit, Prüfung von Mai bis Juli plus ein Jahr Berufspraktikum
Erzieher*in oder Sozialpädagogische*r Assistent*in
Schulfremdenprüfung
Sie haben Interesse am Beruf Erzieher*in oder Sozialpädagogische*r Assistent*in und bringen schon jede Menge Vorbildung und Erfahrung mit? Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit, eine so genannte Schulfremdenprüfung abzulegen und so den schulischen Abschluss der gewünschten Ausbildung zu erwerben. Das heißt, Sie absolvieren die Prüfung ohne den vorherigen Besuch der Schule. Das erfordert viel Eigenleistung und Engagement. In manchen Landkreisen werden Vorbereitungskurse angeboten, Auskunft erteilt die Agentur für Arbeit. Im Anschluss an die bestandene Prüfung muss ein einjähriges Berufspraktikum absolviert werden.
Ein Informationsblatt finden Sie unter dem Link rechts.
Die Walther-Groz-Schule nimmt die Schulfremdenprüfung ab, bietet aber keinen eigenen Vorbereitungskurs zur Schulfremdenprüfung an. Bitte erkundigen Sie sich bei der Arbeitsverwaltung nach Einrichtungen, die einen Vorbereitungskurs anbieten.
Nach bestandener Prüfung absolvieren die Personen das Berufspraktikum an der Schule, an der die Schulfremdenprüfung abgelegt wurde.
Erzieher*in
Um zur Schulfremdenprüfung Erzieher*in zugelassen zu werden, benötigen Sie einen Mittleren Bildungsabschluss und eine der zusätzliche Qualifikationen, die Sie im Informationsblatt finden.
Zusätzlich müssen Bewerber*innen für die Schulfremdenprüfung eine zusätzliche mindestens dreimonatige, bei Tagesmüttern mindestens zweimonatige, einschlägige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft (Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Lehrer*in) nachweisen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegen darf.
Bei ausländischen Bildungsnachweisen müssen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden.
Sozialpädagogische Assistenz
Um zur Schulfremdenprüfung Sozialpädagogische Assistenz zugelassen zu werden, benötigen Sie einen Hauptschulabschluss mit dem Schnitt 3,0 und der Note befriedigend in Deutsch.
Der Notendurchschnitt kann durch ein Freiwilliges Jahr oder Bundesfreiwilligendienst in einer Kindertageseinrichtung ersetzt werden.
Zusätzlich müssen Bewerber*innen für die Schulfremdenprüfung eine zusätzliche mindestens sechsmonatige, einschlägige praktische Tätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung unter Anleitung einer Fachkraft (Erzieher*in, Sozialpädagog*in, Lehrer*in) nachweisen.
Bei ausländischen Bildungsnachweisen müssen Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen nachgewiesen werden.
Die Meldung zur Schulfremdenprüfung ist bis zum 1. Oktober postalisch (eine Bewerbung online oder per Mail ist nicht möglich) oder im Sekretariat für die Prüfung im darauffolgenden Jahr an die Walther-Groz-Schule zu richten. Bewerbungen, die nach dem 1. Oktober eingehen, werden nicht berücksichtigt. Die Unterlagen zur Anmeldung finden Sie unter dem Link rechts. Eine Informationsveranstaltung zur Prüfung findet Ende November/Anfang Dezember statt. Die Prüfungszeit beginnt mit dem 2. Schuljahreshalbjahr.
Da es sich um eine Schulfremdenprüfung handelt, kann die Schule keine Unterstützungsleistungen oder Materialien anbieten. Es besteht die Möglichkeit, sich an einem Vorbereitungskurs anzumelden. Die Träger, die Vorbereitungskurse anbieten, können über die Agentur für Arbeit erfragt werden. Die Schule kann keine Auskunft geben.
Die Inhalte können über die Bildungspläne eingesehen werden: Erzieherin oder Sozialpädagogische Assistentin. Zusätzlich dazu bietet die Schule eine Literaturliste an.
Sie erwerben...
- nach erfolgreichem Absolvieren der Prüfung den schulischen Abschluss als Erzieher*in bzw. als Sozialpädagogische* Assistent*in
- nach erfolgreichem Abschluss des anschließenden einjährigen Berufspraktikums die staatliche Anerkennung.
Prüfung Erzieher*in:
- Sie sind berechtigt, ein Studium an einer Hochschule aufzunehmen.
- nach Ablegen der Zusatzprüfung (Deutsch, Mathematik, Englisch) die Fachhochschulreife.
- Erziehungspraktische Prüfung
In der erziehungspraktischen Prüfung wird festgestellt, ob die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im persönlichen Umgang mit Kindern und Jugendlichen dem pädagogischen Auftrag entsprechend angewandt werden können.
Die erziehungspraktische Prüfung besteht aus einer schriftlichen Ausarbeitung und einem praktischen Teil. - Die schriftliche Prüfung findet in zwei Handlungsfeldern statt. Bewerber*innen mit Mittlerem Bildungsabschluss können zusätzlich die Prüfung zur Fachhochschulreife ablegen (Mathe, Deutsch, Englisch).
- Die mündliche Prüfung umfasst sämtliche Handlungsfelder und Fächer des Pflichtbereichs, die nicht Gegenstand der schriftlichen Prüfung waren, mit Ausnahme des Fachs Englisch (wird nur im Zusammenhang mit der FHSR geprüft). Das Fach Religionslehre / Religionspädagogik wird nur auf Antrag geprüft. Ein schriftlich geprüftes Fach oder Handlungsfeld wird nur dann in die mündliche Prüfung einbezogen, wenn der Prüfling dies spätestens vier Schultage vor der mündlichen Prüfung beantragt. Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. Sie dauert 20 bis 25 Minuten.
- Bei der Feststellung des Ergebnisses der Prüfung zählen allein die Prüfungsleistungen. Die Note der erziehungspraktischen Prüfung ist wie die Note eines maßgebenden Faches oder Handlungsfeldes zu berücksichtigen. In der erziehungspraktischen Prüfung muss mindestens die Note „ausreichend“ erreicht werden. Wird eine schlechtere Note erteilt, ist die Prüfung nicht bestanden und der Prüfling von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen.
Nach erfolgreichem Abschluss absolvieren die Personen das Berufspraktikum an der Schule, an der sie die Prüfung abgelegt haben.
Kurz & knapp
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Abschluss:
Staatlich anerkannte*r Erzieher*in oder Sozialpädagogische*r Assistent*in
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Voraussetzung Erzieher*in:
Mittlerer Bildungsabschluss plus Zugangsvoraussetzungen sowie 3 Monate päd. Tätigkeit
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Voraussetzungen Assistenz:
Hauptschulabschluss: Schnitt 3,0, Deutsch 3,0 sowie 6 Monate päd. Tätigkeit
Bewerbung
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Bewerbungsschluss:
1. Oktober eines jeden Jahres
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Bewerbung:
in Papierform mit Abgabe im Schulsekretariat oder per Post
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Benötigte Unterlagen:
Anmeldeformular, beglaubigte Kopie der relevanten Zeugnisse, Lebenslauf mit Lichtbild, Praktikumsbescheinigung, ggf. Sprachzertifikat B2
Weitere Informationen
- Land Baden-Württemberg:
Downloads & Infoblätter